Ermittlungen gegen Polizeibeamte nach Schuss auf Katze eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Ermittlungen, wegen der am 24. Dezember 2011 durch eine Polizeibeamtin erfolgten Tötung einer
Katze (wir berichteten), eingestellt, da ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht festgestellt werden könne, so die Staatsanwaltschaft in einer Erklärung.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass ein Zeuge am 24. Dezember 2011 gegen 22.00 Uhr eine in einen blauen Müllsack gesteckte Katze fand. Der Müllsack war zuvor von einem bislang nicht ermittelten Täter gewaltsam in einen Spalt zwischen einem Pfahl und einer Hauswand gepresst worden.
Der Zeuge befreite die offenbar misshandelte Katze und informierte die Polizei. Die eingesetzten Polizeibeamten versuchten wiederholt, einen tierärztlichen Notdienst zu erreichen, was jedoch nicht gelungen sei. Erreicht werden konnte letztendlich die Leiterin des Tierheims Wuppertal, die sich zur Aufnahme der Katze bereit erklärt habe. Auf dem Weg dorthin habe sich der ohnehin kritische Zustand des Tieres rapide verschlechtert, so die Staatsanwaltschaft. Es seien wiederholte Krämpfe aufgetreten, außerdem sei die Katze zu Bewegungen nicht mehr fähig gewesen und nach Einschätzung der Polizeibeamten Todesqualen gelitten.
Aus diesem Grunde sei zur Verkürzung der Leiden die Tötung des Tieres beschlossen worden, was mittels eines Schusses in den Kopf der Katze in die Tat umgesetzt wurde. Der Kadaver der Katze sei sodann zu einem Tierkadavercontainer verbracht worden.
Straftatbestände lägen bei dieser Sachlage nicht vor, da auch das Tierschutzgesetz lediglich die Tötung eines Tieres „ohne vernünftigen Grund“ unter Strafe stelle, so Staatsanwalt Baumert. Das Beenden von Todesqualen sei jedoch ein derartiger „vernünftiger Grund“, so der Jurist.
Die Tötung der Katze habe zu einer regelrechten Flut von Strafanzeigen gegen die eingesetzten Polizeibeamten geführt, was ansonsten selbst bei schwerwiegenden Straftaten selten vorkomme. Anzeigen wurden erstattet sowohl von der Eigentümerin des Tieres, als auch von Tierschutzvereinen sowie einer Vielzahl von Privatpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet. Den Anzeigenerstattern werden nun ausführliche Bescheide über die Gründe der Verfahrenseinstellung erteilt, hieß es aus der Staatsanwaltschaft.












“Es gehört schon eine gewisse Kaltschnäuzigkeit dazu, einem Lebewesen das Lebenslicht auszublasen. Ballernde Polizisten sind jedenfalls das Letzte, was wir im Bergischen auf unseren Straßen brauchen.”
Es wäre doch schön vom Solinger Boten, wenn man sich doch mal zu diesem nicht gerade vor Professionalität strotzendem Satz äußern oder sogar entschuldigen würde.
Es mag Pressefreiheit geben, aber ich bitte Sie…
Gerne antworte ich darauf. Wer eine Schusswaffe führt, sollte sich der Verantwortung die sich aus dem Führen oder gar dem Gebrauch ergibt bewusst sein. Dass Tier zu töten, obwohl die Leiterin des Tierheimes sich zur Aufnahme bereit erklärt hat, ohne Befund auf bloße Vermutung hin es gehe dem Tier schlecht, finde ich bereits problematisch. Im übrigen ist jede Schussabgabe im Raum der Öffentlichkeit auch immer mit Gefahren für selbige und den Schützen verbunden. Eine Pistolenkugel fliegt bis zu 2,5 Kilometer weit. Insofern gilt der Leitsatz: “Ist erst die Kugel aus dem Lauf, hält sie nicht Tod noch Teufel auf”. Kurzum, ich halte den Vorgang für leichtfertigen Umgang des Schusswaffengebrauchs, der entsprechend zu ahnden ist, da die latetnte gefahr der Herabsetzung von Hemmschwellen, was den zukünftigen Gebrauch der Dienstwaffe angeht, besteht. Es sind in Wuppertal Beamte schon für weniger in den Bezirksdienst versetzt worden. MfG
Mag sein das eine Kugel vom Kaliber 9x19mm Parabellum eine nicht zu unterschätzende Gefahr ist, jedoch müsste man bei Ihrer Ansicht davon ausgehen, dass die Katze hochgehalten und die Waffe im 45° Winkel nach Oben abgefeuert worden ist.
Einleuchtender ist die Ansicht, dass die Katze auf dem Boden, da wäre zwischen Beton und Erdboden zu unterscheiden, von ihren Qualen erlöst worden ist.
Beton hat, je nach Winkel, die Gefahr eines Abprallers, weshalb die Wahl eines Rasenfläche o.Ä. näher liegen würde, welche die Kugel nach kürzestem Weg stoppt -> Dies müsste man durch eine Ortsbesichtigung überprüfen.
Die Ausbildung zum Polizisten ist langwierig und beinhaltet auch Waffenkunde, sodass man davon ausgehen kann, dass ein waffentragender Polizist hier genug Sachverstand hat, um seine Waffe sicher für sich und Außenstehende einzusetzen.
Natürlich ist der Schusswaffengebrauch immer problematisch in der Öffentlichkeit, jedoch kann man auch als Laie erkennen, ob ein Tier schwere Schmerzen und Krämpfe hat.
Ich weise nochmals daraufhin, dass eine Tierheimleitern genau dieselben Befugnisse hat wie die Polizei, aber nicht an den Sachverstand eines Tierarztes rankommt.
Dieser ist jedoch nach wiederholten Notrufen nicht erschienen, so wurde das Tier von seinen sehr offensichtlichen Qualen durch multiple Krämpfe erlöst.
Die Frage müsste dann also lauten, was passiert wäre, wenn man gewartet hätte.
Wäre das Tier nach noch längerer Qual gestorben?
Ich zweifel daran, dass die Leiterin des Tierheims eine Genehmigung für Betäubungsmittel – Ob zum Erlösen oder Schmerzstillen des Tieres – hat.
Ich denke, hier wurde die richtige Entscheidung getroffen.
dich meinte ich doch ganrhcit?! ausserdem werde ich bei sowas ganz bestimmt nicht einfach ruhig sein, denn die ECHTEN opfer sind ja momentan die japaner und in gewisser hinsicht auch wir(scheidf euro)